Grundsätzliche Informationen #
Die Blankverordnung gilt aktuell für 114 Schulter-Diagnosen der Diagnosegruppe EX
Übersicht der ICD-10 Codes mit Anzahl der Behandlungen für das Ampelsystem – als PDF-Datei
Wichtig: Vor Behandlungsbeginn muss geprüft werden, ob der vom Verordner angegebene ICD-10 Code in der Liste der erlaubten ICD-10 Codes enthalten ist
Innerhalb des Zeitraums von 16 Wochen (ab Ausstellungs-/Verordnungsdatum) entscheidet der Therapeut frei über die:
- Heilmittel für Diagnosegruppe EX nach Heilmittelkatalog
- Anzahl der einzelnen Behandlungseinheiten
- Therapiefrequenz
- Gesamtdauer der Behandlung/Therapie
Informationen zur Verordnung #
Die Blankoverordnung wird auf dem bekannten Muster 13 Vordruck ausgestellt.
Folgende Angaben müssen vom Verordner angegeben werden:
- Personalienfeld (Patienten-, Kostenträger- und Arztdaten) einschl. Verordnungsdatum
- Heilmitteltyp: Physiotherapie
- ICD-10 Code(s) gemäß obengenannter Übersicht
- Diagnosegruppe (aktuell nur EX erlaubt)
- Leitsymptomatik (a, b, patientenindividuell)
- Heilmittel: BLANKOVERORDNUNG
Weitere Angaben wie z.B. aufgeführte vorrangige oder ergänzende Heilmittel, Behandlungseinheiten oder Therapiefrequenz, dürfen ignoriert werden.
Therapiebericht, Hausbesuch und Dringlicher Behandlungsbedarf müssen weiterhin vom Verordner verordnet bzw. angegeben werden.
Folge-Blankoverordnungen sind möglich.
Hierbei ist zu beachten: Eine Folge-Blankoverordnung kann nur ausgestellt werden, wenn die Gesamtdauer von 16 Wochen der vorherigen Blankoverordnung komplett genutzt wurde.
Parallele Blankoverordnungen sind nur dann erlaubt, wenn es sich um unterschliedliche Lokalisationen handelt. Möglich wäre also nur je eine Blankoverordnung pro Schulterseite (links / rechts)
Parallele, „normale“ Muster 13 Verordnungen, sind während der Gültigkeitsdauer einer ausgestellten Blankoverordnung, für die selbe Diagnose, nicht möglich.
Informationen zum Ampelsystem #
Zur Ermittlung der jeweiligen Ampelphase werden alle eingesetzten Heilmittel einer Blankoverordnung – auf die Gesamtlaufzeit (16 Wochen ab Verordnungsdatum) gezählt.
Im Fall einer Folgeverordnung startet das Ampelsystem neu.
- Ampelphase GRÜN
- Die Anzahl der eingesetzten Heilmittel ist medizinisch-therapeutisch sinnvoll und verhältnismäig.
In den meisten Fällen kann das Therapieziel erreicht werden.
- Die Anzahl der eingesetzten Heilmittel ist medizinisch-therapeutisch sinnvoll und verhältnismäig.
- Ampelphase ROT
- Die Anzahl der eingesetzten Heilmittel überschreitet „die übliche“ Menge.
Durch den Kostenträger erfolgt ein automatischer Vergütungsabschlag in Höhe von 9% auf alle Heilmittel, die innerhalb der Ampelphase ROT erbracht werden.
- Die Anzahl der eingesetzten Heilmittel überschreitet „die übliche“ Menge.
Informationen zur Durchführung #
1. Physiotherapeutische Diagnostik (PD)
Jede Blankoverordnung wird mit der neuen Leistung „physiotherapeutische Diagnostik“ begonnen.
- empfohlene Zeit: 30 Minuten
längere oder kürzere Diagnostik ist möglich - Handlung: Umfassende Befragung und Untersuchung, ggf. Bewertung vorhandener Unterlagen und Hilfsmittel, physiotherapeutische Anamnese, geeignete Assessments, Screenings und Testverfahren, inklusive Beratung des Patienten
- Ziel: Die gesundheitlichen Probleme des Patienten individuell und ganzheitlich gemäß ICF-Modell erfassen, anhand der Ergebnisse die individuellen Therapieziele und den darauf ausgelegten Therapieplan erstellen.
2. Patientenaufklärung
Bezüglich des Therapieplans, die eingeplanten Heilmittel, die Therapiefrequenz, die Behandlungsdauer und über die zu erwartende Zuzahlung.
3. Behandlung
- Der erste Behandlungstermin darf direkt im Anschluss an die „physiotherapeutische Diagnostik“ erfolgen. Kann aber auch an einem nachfolgenden Tag erfolgen.
- Je Behandlungstermin dürfen bis zu zwei vorrangige und ein ergänzendes Heilmittel durschgeführt werden.
- Doppelbehandlung eines vorrangigen Heilmittels ist erlaubt.
Ein weiteres vorrangiges Heilmittel ist zu einer Doppelbehandlung dann nicht mehr möglich. - „Elektrotherapie“ und „Ultrschall-Wärmetherapie“ dürfen auch alleinstehend durchgeführt werden.
- Die „standardisierte Heilmittelkombination (D1)“ darf nicht eingesetzt werden.
- Jede Behandlungseinheit muss vom Therapeut in der Verlaufsdokumentation erfasst und vom Patient auf der Rückseite der Verordnung vom Patient bestätigt werden.
4. Bedarfsdiagnostik (BD)
Nach frühestens 28 Tagen nach der „physiotherapeutischen Diagnostik“ darf die „Bedarfsdiagnostik“ durchgeführt werden.
- Kann als „Zwischendiagnostik“ genutzt werden, um z.B. die Erkenntnisse aus der „physiotherapeutischen Diagnostik“ zu überprüfen, und um ggf. die Therapieziele und den Therapieplan für die nachfolgenden Behandlungen anzupassen.
- Kann aber auch als „Abschlussdiagnostik“ genutzt werden, um erreichte Therapieziele zu prüfen und ggf. über Eigenübungen, und / oder über die Notwendigkeit eine Folge-Blankverordnung mit dem Patienten zu besprechen.
- Kann ebenfalls am selben Tag einer Behandlung erfolgen.
5. Therpiefrequenz und Unterbrechungen
- Die Therapiefrequenz zwischen den einzelnen Behandlungsterminen kann frei gewählt werden und von Termin zu Termin variieren.
Zu Beginn der Therapie kann zum Beispiel eine intensivere Behandlung notwendig sein, und im Verlauf der Behandlungen gemindert werden. - Unterbrechnungsfristen gibt es nicht, daher sind auch keine Begründungen in der Empfangsbestätigung auf der Rückseite der Verordnung notwendig.
- Sollte eine nicht angesetzte Behandlungspause, das Therapieziel gefährden, soll die Behandlung beenden werden.
Der Verordner soll hierüber informiert werden.
Ein Behandlungsabbruch muss nicht auf der Verordnung dokumentiert werden.
Empfangsbestätigung #
Es dürfen nur vertraglich vereinbarte und Kürzel der Heilmittel-Richtlinie verwendet werden.
Ansonsten muss der Wortlaut des Vertrags genutzt werden.
- Für Folgebehandlungen, die identisch durchgeführt werden, können Wiederholungszeichen benutzt werden.
- Bei Wechsel der Maßnahmen müssen die Heilmittel erneut mit dem offiziellen Kürzel oder im Vertragswortlauf dokumentiert werden.
- „Doppelbehandlung“ muss ausgeschrieben werden, wenn ein Heilmittel zweimal pro Behandlungstermin durchgeführt wurde.
Offizielle Kürzel
- PD = Physiotherapeutische Diagnostik
- BD = Bedarfsdiagnostik
- KG = allgemeine Krankengymnastik
- KG Gruppe
- KG-Gerät
- KG Bewegungsbad
- KG Bewegungsbad Gruppe 2-3 bzw. 4-5
- MT = Manuelle Therapie
- KMT = Klassische Massagetherapie
- UWM = Unterwasserdruckstrahlmassage
- SM = Segmentmassage
- PM = Periost Massage
- BGM = Bindegewebsmassage
Vertragswortlaut
- Übungsbehandlung
- Übungsbehandlung Gruppe 2-3 bzw. 4-5
- Übungsbehandlung Bewegungsbad
- Übungsbehandlung Bewegungsbad Gruppe 2-3 bzw. 4-5
- Chirogymnastik
- Warmpackungen = Wärmetherapie mit Warmpackungen
- Heißluft = Wärmetherapie mit Heißluft
- Heiße Rolle = Wärmetherapie mit Heiße Rolle
- Ultraschall-Wärmetherapie
- Kältetherapie
- Elektrotherapie
- Hydroelektrisches Teilbad bzw. Vollbad
- Hausbesuch
- Hausbesuch soziale Einrichtung
- Hausbesuch Kurzeitpflege bzw. Tagespflege bzw. Verhinderungpflege
Rücksprachen mit dem Verordner, sowie ein Behandlungsabbruch, müssen nicht auf der Verordnung dokumentiert werden.